Versicherungsrecht


Im Bereich des Versicherungsrechts ist Herr Rechtsanwalt Ermel mit der Abwicklung von Schäden, der Beratung und der gerichtlichen Durchsetzung im Bereich der Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung, insbesondere der

  • Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung,
    • Feststellung der Berufsunfähigkeit,
    • Durchsetzung von Leistungsansprüchen,
    • Hilfe bei Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung durch den Versicherer,
    • Nachprüfungsverfahren,
  • Feuerversicherung,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Hausratversicherung,
    • Einbruchdiebstahl,
    • Wasserschaden,
  • Kaskoversicherung,
    • Kraftfahrzeugversicherung,
    • Sportbootkaskoversicherung,
    • Luftfahrtkaskoversicherung,
  • Lebensversicherung,
    • Anspruchsdurchsetzung im Todesfall,
    • Klärung von Rückkaufswertberechnungen,
    • Lebensversicherung als Krteditsicherheit,
    • Beratungsfehler bei Abschluss und Kündigung von Lebensversicherungen,
  • Private Krankenkosten und Krankentagegeldversicherung,
    • Durchsetzung von Leistungsansprüchen,
    • Hilfe bei Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer,
    • Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Deckungslücken durch Wechsel des Krankenversicherers,
  • Private Rentenversicherung (Riester und Rürup),
  • Rechtsschutzversicherung,
    • Durchsetzung und Abwehr von Leistungsansprüchen,
    • Hilfe bei Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer,
    • Hilfestellung für Versicherer bei Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung und folgende Prozessführung
  • Unfallversicherung,
    • Leistungsansprüche bei
      • Krankenhaustagegeld,
      • Genesungsgeld,
      • Kosmetischen Operationen,
      • Invaliditätsleistung,
    • Nachprüfung der Invalidität,
  • Wohngebäudeversicherung
    • Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei,
      • Brandschäden,
      • Elementarschäden,

 

 

befaßt.

 

Zudem berate ich in Fragen der Haftung von Versicherungsvermittlern und Versicherungsmaklern. Dadurch können oftmals Deckungslücken geschlossen werden, sofern diese aufgrund fehlerhafter Beratung durch den Versicherer, Versicherungsberater oder Versicherungsmakler nicht lückenlos angeboten wurden.

 

Ich setze die Ansprüche meiner Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen und in gerichtlichen Verfahren durch. Gleich ob Sie mich mit der Geltendmachung berechtigter oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche betrauen.