Maklerrecht


Makler ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wer gegen einen Lohn die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages nachweist oder einen Vertrag vermittelt. Diese recht kryptische Definition soll bedeuten, dass der Makler zwei Parteien zusammenbringt und für einen Vertragsschluss sorgt. Er ist Mittelsmann und damit verdient der Makler sein Geld.

 

Die Maklertätigkeit ist anstrengend und oftmals vergebens, sei es, dass der Vertrag nicht zustande kommt oder die Parteien sich ohne Zutun des Maklers einigen und so versuchen den Maklerlohn (Maklercourtage) zu sparen. Andererseits gibt es auch unter den Maklern Mitmenschen, die das leicht verdiente Geld suchen und dabei zu unredlichen Mitteln greifen.

 

In vielen Wirtschaftsbereichen sind Makler tätig. So gibt es:

 

Ich berate sowohl Makler, als auch deren Kunden bei sämtlichen Fragen des Maklerrechts. Dazu gehören:

 

  • die Gestaltung von Verträgen,

  • Provisions- und Schadenersatzansprüche,

  • Aufklärungs- und Beratungspflichten und deren Dokumentation,

  • gewerberechtliche und aufsichtsrechtliche Fragestellungen.