Kapitalanlagerecht


Im Bereich des Kapitalanlagerechts vertrete ich laufend und bundesweit geschädigte Ka­pi­tal­an­le­ger.

 

Insbesondere sind das Kapitalanleger die sich an geschlossenen Publikumsfonds insbesondere in den Formen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder der GmbH & Co. KG be­tei­lig­ten. Dabei betreue ich sowohl Kapitalanleger von geschlossenen Immobilienfonds, ge­schlos­se­nen Medienfonds, geschlossen Schiffsfonds, geschlossenen Windkraftfonds, ge­schlos­se­nen Privat-Equity-Fonds.

 

Weiteres Augenmerk ist insbesondere gerichtet auf atypisch stille Beteiligungen die zu Steu­er­spar- bzw. Altervorsorgezwecken gezeichnet wurden.

 

Bei den oben genannten Kapitalanlagemodellen vertrete ich sowohl Kapitalanleger, die aus ei­ge­nem Vermögen den einzelnen Gesellschaften beigetreten sind aber auch solche, die ihre Be­tei­li­gung kreditfinanziert haben.

 

Die rechtlichen Ansatzpunkte in den Angelegenheiten reichen von der Ausübung von Wi­der­rufs­rech­ten, Schadenersatzansprüchen gegenüber Kapitalanlagevermittlern, Ka­pi­ta­lan­la­ge­be­ra­tern, Vertriebsfirmen, Kreditinstituten, Initiatoren, Treuhändern und gegebenenfalls Wirt­schafts­prü­fern.

 

Die Liste der von mir vertretenen Kapitalanleger ist lang. Musterverfahren habe ich ins­be­son­de­re geführt für Anlage der Rentadomo-Gruppe, ERGE-Gruppe, S.W. Immo-Fonds-Grup­pe, Wohnbaufonds-Gruppe, etc.

 

In diesen Bereichen bin ich im ganzen Bundesgebiet tätig und betreue meine Mandanten so­wohl bei der außergerichtlichen Beratung, der außergerichtlichen Geltendmachung von Rück­ab­wick­lungs- bzw. Schadenersatzansprüchen und der Durchführung von gerichtlichen Ver­fah­ren zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der Kreditinstitute bzw. Gel­tend­ma­chung von Rückabwicklungs- bzw. Schadenersatzansprüchen.