Im Bereich des Kapitalanlagerechts vertreten wir laufend und bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Insbesondere sind das Kapitalanleger die sich an geschlossenen Publikumsfonds insbesondere in den Formen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder der GmbH & Co. KG beteiligten. Dabei betreuen wir sowohl Kapitalanleger von geschlossenen Immobilienfonds, geschlossenen Medienfonds, geschlossen Schiffsfonds, geschlossenen Windkraftfonds, geschlossenen Privat-Equity-Fonds.
Weiteres Augenmerk ist insbesondere gerichtet auf atypisch stille Beteiligungen die zu Steuerspar- bzw. Altervorsorgezwecken gezeichnet wurden.
Bei den oben genannten Kapitalanlagemodellen vertreten wir sowohl Kapitalanleger, die aus eigenem Vermögen den einzelnen Gesellschaften beigetreten sind aber auch solche, die ihre Beteiligung kreditfinanziert haben.
Die rechtlichen Ansatzpunkte in den Angelegenheiten reichen von der Ausübung von Widerrufsrechten, Schadenersatzansprüchen gegenüber Kapitalanlagevermittlern, Kapitalanlageberatern, Vertriebsfirmen, Kreditinstituten, Initiatoren, Treuhändern und gegebenenfalls Wirtschaftsprüfern.
Die Liste der von uns vertretenen Kapitalanleger ist lang. Musterverfahren haben wir insbesondere geführt für Anlage der Rentadomo-Gruppe, ERGE-Gruppe, S.W. Immo-Fonds-Gruppe, Wohnbaufonds-Gruppe, etc.
In diesen Bereichen sind wir im ganzen Bundesgebiet tätig und betreuen unsere Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen Beratung, der außergerichtlichen Geltendmachung von Rückabwicklungs- bzw. Schadenersatzansprüchen und der Durchführung von gerichtlichen Verfahren zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der Kreditinstitute bzw. Geltendmachung von Rückabwicklungs- bzw. Schadenersatzansprüchen.