Aktienrecht


Ich vertrete Aktionäre.

 

Insbesondere im Bereich der Aktiengesellschaften gibt es unterschiedliche Interessen innerhalb der Gesellschaft. Die Aktionäre und deren Interessen unterscheiden sich erheblich. Private Kleinaktionäre haben andere Interessen als institutionelle Anleger. Bei den institutionellen Anlegern unterscheiden sich die Interessen zwischen langfristigen Anlegern bzw. kurzfristigen Anlegern.

 

Die in der Bundesrepublik Deutschland aufgekommene Aktienkultur hat insbesondere im „Dot-Com“ Rausch des letzten Jahrzehnts des Zwanzigstenjahrhunderts und dem Beginn dieses Jahrhunderts erheblich gelitten. In der Zeit als Unternehmen des Neuen Marktes oft höher bewertet waren als manch alter DAX-Konzern, zerplatzten Träume und auch Lügen wie Seifenblasen.

 

Die einstigen Stars des Neuen Marktes wie die Firma Comraod AG, Infomatec AG und EM-TV AG sind nunmehr verschwunden. Anlegergelder sind vernichtet und Vertrauen ist verloren.

 

Wer trotzdem noch Aktionär ist hat turbulente Zeiten hinter sich und eventuell auch weiterhin turbulente Zeiten vor sich.

 

Ich begleite Sie in allen rechtlichen Fragen die sich ein Aktionär im Verhältnis zur Gesellschaft, deren Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) stellen kann. Sei es im Bereich

  • der Durchsetzung von Auskunftsrechten,
  • der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen oder
  • bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber den Organen der Gesellschaft wegen Pflichtverletzung
  • bei Problemen des De-Listing.

 

Sie sind der Meinung, dass eine Ad-hoc-Pflicht durch die Gesellschaft verletzt wurde? Ist ein Squeeze-out-Beschluss wirksam? Ist die angebotene Abfindung zu niedrig? Hat ein Vorstand oder ein Aufsichtsrat seine Pflichten verletzt um eigene Interessen wahrzunehmen?

 

Ich helfe Ihnen gerne.