Als Berater eines örtlichen Haus- und Grundbesitzervereins beriet ich seit Jahren Eigentümer in allen Fragen "rund um die Immobilie".
Dabei liegt das Augenmerk auf den grundsätzlichen Fragen des Erwerbs und der Veräußerung einer Immobilie, des Wohnungseigentumsrechts sowie des Gewerbe- und Wohnraummietrechts.
Insbesondere die Rechte der Vermieter von Wohnraum sind durch das Mietrechtsreformgesetz im Jahre 2001 erneut erheblich beschnitten worden. Besonders in diesem Bereich gilt es Wert auf die Auswahl des Mieters, der Vertragsgestaltung und der laufenden Kontrolle der vertraglichen Verpflichtungen zu legen.
Im Gewerbe- und Wohnraummietrecht berate ich Mandanten in den Fragen
der Auswahl von Mietern,
der Gestaltung von Mietverträgen,
der rechtlichen Begleitung von Mieterhöhungsverlangen,
der Durchsetzung vertragsgemäßen Verhaltens (wie Zahlung und Hausordnung) und
dem Ausspruch der Kündigung von Mietverhältnissen.
Gerade in Zeiten ständiger Änderung von Gesetzen, höchstrichterlicher Rechtsprechung und Verrohung der Sitten lassen sich Mietverträge nur durch regelmäßige Kontrolle durch rechtliche Berater handhaben.