Kündigung und Kündigungsschutz


Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen der Kündigung und des Kündigungsschutzes. Hierbei gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung welche Maßnahmen außergerichtlich, welche gerichtlich einer Klärung zugeführt werden können.

 

Als Arbeitgeber haben Sie ein Bedürfnis Ihre Mitarbeiterzahl übersichtlich zu halten und für entsprechende Auslastung zu sorgen. Sie tragen schließlich das wirtschaftliche Risiko und zudem sichern Sie die anderen Arbeitsplätze. Ich helfe Ihnen bei der Entwicklung von  Konzepten, damit Sie Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig halten. Sowohl das Outsourcing von bestehenden Arbeitsbereichen, als auch die Inanspruchnahme von Zeitarbeitsfirmen machen Ihr Unternehmern flexibler.

 

Sollten Sie Probleme mit einzelnen Arbeitnehmern haben, weil deren Leistungen unterdurchschnittlich sind, Straftaten begangen werden, oder eine krankheitsbedingte Trennung ansteht, berate ich Sie bei den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Ich ermittele mit Ihnen zusammen den Sachverhalt und begleite Sie bei Personalgesprächen, der Kündigung und dem eventuell folgenden Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.

 

Als Arbeitnehmer sollten Sie eine Kündigung immer anwaltlich überprüfen lassen. Bedenken Sie, dass Sie von der Bundesagentur regelmäßig eine Sperrzeit im Bezug des Arbeitslosengeldes nach dem SGB III bekommen, wenn Sie aktiv an dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes mitwirken. Eine solche „Sperrzeit“ hat für Ihren Versicherungsschutz und auch für die Gewährung von Arbeitslosengeld erhebliche Auswirkungen. Ist die Kündigung unberechtigt, so sollten Sie bei Vorliegen entsprechender Erfolgsaussichten Kündigungsschutzklage erheben. So kann entweder eine unberechtigte Kündigung abgewendet, oder eine wirksame von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Aufhebungsregelung erzielt werden. So behalten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung von Leistungen nach dem SGB III und bekommen eventuell noch eine Abfindung.