Versicherungsmakler


 

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der Versicherungsmakler der Sachwalter des Versicherungsnehmers. Als Sachwalter ist er verpflichtet den Kunden mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz zu versorgen. Damit stellt ihn der BGH in eine Linie wie den Rechtsanwalt, den Steuerberater oder den Arzt. Der Versicherungsmakler ist der Berater des Kunden in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Dies ist eine große Herausforderung, denn dafür muss der Makler den Markt kennen und ständig den Versicherungsschutz des Kunden überprüfen und anpassen.

 

Übernimmt ein Makler einen neuen Kunden hat er zunächst eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Dabei müssen Deckungslücken erkannt und nach Möglichkeit geschlossen werden. Der Makler, der diese Verpflichtung verletzt oder aber entsprechende Hinweise an den Kunden nicht hinreichend dokumentiert hat ein Problem, er haftet für Deckungslücken.

 

Im Versicherungsrecht berate und betreue ich Versicherungsmakler bei Fragen des Versicherungsvertragsrechts (Gestaltung von Maklerverträgen bzw. Makleraufträgen, Provision und Storno), der Möglichkeiten der Dokumentation der Beratungs- und Informationspflichten, in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Haftpflichtversicherung bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche oder aber bei Deckungsproblemen mit der jeweiligen Haftpflichtversicherung des Maklers. Weiterhin helfe ich bei öffentlich-rechtlichen Fragestellung wie der Zulassung oder der Anmeldung zum Register.

 

Für Kunden von Versicherungsmaklern versuche ich Deckungslücken, die durch Fehler von Versicherungsmaklern oder Versicherungsvertretern entstanden sind, zu schließen. Im Falle des Versicherungsmaklers, haftet dieser für die Verletzung von Beratungspflichten oder aber für vermeidbare Deckungslücken. Im Falle des Versicherungsvertreters haftet der Versicherer. Oftmals ist nach einer Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer eben nicht Schluss.

 

Da ich beide Seiten vertrete kenne ich Probleme mit der Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche gut. Damit keine Interessenskonflikte auftreten muss ich jedoch zunächst prüfen, ob ich für Sie im konkreten Mandant tätig werden kann.