Wir vertreten Unternehmer und Verbraucher im Bereich des Allgemeinen Kreditrechts und des Verbraucherkreditrechts.
Unsere Mandanten benötigen oftmals Hilfe bereits bei der Aushandlung von Kreditverträgen. Bereits hier gilt es die einschlägigen Probleme zu erkennen und durch geschicktes Verhandeln bzw. geschickte Vertragsgestaltung Fallstricke zu beseitigen.
Wir helfen Ihnen bei der Umschichtung von Kreditverträgen, der Aushandlung von neuen Kreditraten oder der Herbeiführung eines Zahlungsmoratoriums.
Wir zeigen Ihnen Schwachstellen innerhalb der abgeschlossenen Kreditverträge auf und nutzen in Absprache mit Ihnen diese Schwachstellen um eine Rückabwicklung beziehungsweise bzw. eine Vertragsanpassung zu Ihren Gunsten zu erwirken.
Für den Fall, daß ein Kreditinstitut Ihren Kreditvertrag schon gekündigt hat, überprüfen wir die Wirksamkeit der Kündigung und Bestehen oder Nichtbestehen der Ansprüche des Kreditinstitutes.
Ansatzpunkte im Verbraucherkreditrecht sind insbesondere Widerrufsrechte (Haustürwiderruf, Fernabsatzwiderruf, Verbraucherkreditwiderruf, etc.), Pflichtverletzung des Kreditinstitutes oder seiner Beauftragten, arglistige Täuschung des Kreditinstitutes sowie Verstöße gegen Pflichtangaben und Verbraucherrecht.