Kreditrecht


Ich vertrete Unternehmer und Verbraucher im Bereich des Allgemeinen Kreditrechts und des Verbraucherkreditrechts.

 

Meine Mandanten benötigen oftmals Hilfe bereits bei der Aushandlung von Kreditverträgen. Be­reits hier gilt es die einschlägigen Probleme zu erkennen und durch geschicktes Verhandeln bzw. geschickte Vertragsgestaltung Fallstricke zu beseitigen.

 

Ich helfen Ihnen bei der Umschichtung von Kreditverträgen, der Aushandlung von neuen Kre­dit­ra­ten oder der Herbeiführung eines Zahlungsmoratoriums.

 

Ich zeige Ihnen Schwachstellen innerhalb der abgeschlossenen Kreditverträge auf und nut­zen in Absprache mit Ihnen diese Schwachstellen um eine Rückabwicklung beziehungsweise bzw. eine Vertragsanpassung zu Ihren Gunsten zu erwirken.

 

Für den Fall, daß ein Kreditinstitut Ihren Kreditvertrag schon gekündigt hat, überprüfe ich die Wirksamkeit der Kündigung und Bestehen oder Nichtbestehen der Ansprüche des Kre­dit­in­sti­tu­tes.

 

Ansatzpunkte im Verbraucherkreditrecht sind insbesondere Widerrufsrechte (Haustürwiderruf, Fernabsatzwiderruf, Verbraucherkreditwiderruf, etc.), Pflichtverletzung des Kreditinstitutes oder seiner Beauftragten, arglistige Täuschung des Kreditinstitutes sowie Verstöße gegen Pflicht­an­ga­ben und Verbraucherrecht.