Kreditsicherheiten

Im Rahmen des Kreditrechts stellt sich für die Kreditinstitute immer wieder die Frage der Ab­si­che­rung der Kredite. Hier bieten sich für die Kreditinstitute vielerlei Möglichkeiten der Kre­dit­si­che­rung z. B. die Abtretung von Forderungen aus Verträgen, die Verpfändung von Gut­ha­ben, die Hereingabe einer Bürgschaft oder eines Grundpfandrechtes, etc.

 

In diesem Bereich ist zu unterscheiden zwischen einer Sicherheit des Kreditnehmers selbst und einer sogenannten Drittsicherheit.

 

Im Bereich der Kreditsicherheiten  - insbesondere der Drittsicherheiten - ist es uns schon oft­mals gelungen, die Drittsicherheitsgeber (Bürgen, Grundschuldbesteller, etc.) aus ihrer Ver­pflich­tung heraus zu lösen.

 

Ansatzpunkte hierbei sind insbesondere die sittenwidrige Überforderung naher Angehöriger, Formvorschriften, Widerrufsrechte oder schlicht die Verjährung der Forderung.

Alexander Ermel
Rechtsanwalt
MESCHKAT & NAUERT Rechtsanwälte
Katharinengasse 1
35390 Gießen
Deutschland
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