Zahlungsverkehr (z.B. Kreditkarten, Kreditkartenmißbrauch, etc.)


Meine Mandanten im Bereich E-Commerce sind oftmals mittelständige Unternehmen, welche im Bereich E-Commerce, Mail-Order ihren Hauptumsatz machen. E-Commerce Unternehmen müssen dem Kunden geeignete Zahlungswege zur Verfügung stellen. Es bieten sich als Zahlungsmittel also Kreditkarten an. Zudem wollen diese Unternehmen Ihre Ware nicht ungesichert und unbezahlt auf den Weg zum Kunden bringen. Hin und wieder handelt es sich bei diesen Kunden nämlich um Betrüger die mit gestohlenen oder gefälschten Kreditkarten agieren

 

Im Falle des Kreditkartenmissbrauchs lohnt es sich für diese Unternehmen durchaus die Rechtslage von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Oftmals sind die mit dem Kreditkartenunternehmen vereinbarten Charge-Back-Klauseln unwirksam. Dies ist durch Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abgesichert, denn dem Unternehmer darf nicht das ganze Risiko des Kartenmissbrauchs auferlegt werden. Dies benachteiligt den Unternehmer über Gebühr.

 

Erst kürzlich hat ein von uns verklagtes Kreditkartenunternehmen nach Zustellung der Klageschrift eingelenkte und erkannte die Zahlungsverpflichtung gegenüber unserer Mandanin an.

 

Als betroffener Unternehmer sollten Sie Ihre Vertragsbedingungen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen aufzeigen, ob die vom Kreditkartenunternehmen verwandten Klauseln wirksam sind und wer wirklich das Risiko des Missbrauchs zu tragen hat. Davon kann abhängen, ob Sie den durch Betrüger entstandenen Schaden zu tragen haben, oder ob Sie durch die Online-Prüfung des Kreditkartenunternehmens abgesichert sind.