Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1.

Geschäftsbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,

 

2.

Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft

 

3.

Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking
c) Kreditkartengeschäft,

 

4.

Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft

 

5.

Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung

 

6.

Factoring/Leasing

 

7.

Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte

 

8.

Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht

 

9.

Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht

 

10.

Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.