Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis, damit einhergehende Fragen der Betriebsverfassung und des Tarifrechts.

 

Das Arbeitsverhältnis ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber die Grundlage für ein geregeltes Einkommen. Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses greifen also oftmals in die Möglichkeit ein den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu verdienen. Solche Streitigkeiten haben ernorme Bedeutung für den Einzelnen. Fachkundiger Rat ist sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber wichtig.

 

Ich berate Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Organe juristischer Personen (Geschäftsführer und Vorstände) in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere in Fragen

  • des Abschlusses des Arbeits- bzw. Anstellungsvertrages und

  • des Kündigungsschutzes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Ich berate Arbeitgeber in allen Fragen

  • des Abschlusses des Arbeitsvertrages,

  • betreffend deliktischem Verhalten von Arbeitnehmern,

  • der Durchführung des Arbeitsverhältnisses,

  • des Betriebsverfassungsrechts und

  • der Kündigung von Arbeitnehmern.

 

Sowohl Arbeinehmer als auch Arbeitgeber haben berechtigte Interessen. Die Beratung nur des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers als Grundsatzfrage verdeckt oft den "klaren" Blick für das Wesentliche. Nur wer beide Seiten kennt kann sachgerechte Lösungen erarbeiten. Diese dienen einer guten Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.