Kein anderes Rechtsgebiet ist nach unseren Erfahrungen so streitträchtig wie das private Bau- und Architektenrecht. Bauherren versuchen auf Kosten der Bauunternehmer und Architekten Einsparungen vorzunehmen, Bauunternehmer stehen unter erheblichem Kostendruck. Darunter leidet schon mal die Ausführung. Architekten möchten wirksame Honorarvereinbarungen mit den Bauherrn treffen. Dies ist nach der HOAI nur mit erheblichen Schwierigkeiten und unter Einhaltung von Formalien möglich.
Durch eine Vielzahl von Mandaten im Bereich des privaten Baurechts, des Architektenrechts, des Bauträgerrechts und des Maklerrechts haben wir wertvolle Erfahrungen gesammelt.
Ich berate
Bauherrn,
Bauträger,
Makler,
Architekten,
fachplanenden Ingenieure,
Projektsteuerer und
Bauunternehmer
in allen Fragen
des privaten Baurechts (Werkvertragsrecht BGB und VOB/B),
des Bauträgervertrags,
der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),
der Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerverträge,
dem Bauvertrag in der Insolvenz.