Privates Bau- und Architektenrecht


Kein anderes Rechtsgebiet ist nach meinen Erfahrungen so streitträchtig wie das private Bau- und Architektenrecht. Bauherren versuchen auf Kosten der Bauunternehmer und Architekten Einsparungen vorzunehmen, Bauunternehmer stehen unter erheblichem Kostendruck. Darunter leidet schon mal die Ausführung. Architekten möchten wirksame Honorarvereinbarungen mit den Bauherrn treffen. Dies ist nach der HOAI nur mit erheblichen Schwierigkeiten und unter Einhaltung von Formalien möglich.

 

Der "schlüsselfertige" Bau mit einem Bauträger ist für viele Kunden zur finanziellen Falle geworden. Verabschieden sich doch unseriöse Bauträger oftmals in die Insolvenz, nachdem das Bauvorhaben noch lange vor der Fertigstellung ist.

 

Durch eine Vielzahl von Mandaten im Bereich des privaten Baurechts, des Architektenrechts, des Bauträgerrechts und des Maklerrechts habe ich wertvolle Erfahrungen gesammelt. Da die meisten Rechtsschutzversicherungen das Baurisiko bewußt ausgeschlossen haben, ist eine schnelle und pragmatische Lösung oftmals die für den bereits finanziell gebeutelten Kunden der beste Rat.

 

Ich berate

  • Bauherrn,

  • Bauträger,

  • Makler,

  • Architekten,

  • fachplanenden Ingenieure,

  • Projektsteuerer und

  • Bauunternehmer

 

in allen Fragen 

  • des privaten Baurechts (Werkvertragsrecht BGB und VOB/B),

  • des Bauträgervertrags,

  • der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),

  • der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),

  • der Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerverträge,

  • dem Bauvertrag in der Insolvenz.