Gebäudeversicherung zahlt nicht: Schaden am Haus abgelehnt

 

Schäden am eigenen Haus sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Wird ein Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Brandschaden oder Rückstauschaden von der Gebäudeversicherung nicht vollständig reguliert, kann dies für Eigentümer erhebliche finanzielle Folgen haben.

 

Versicherer berufen sich häufig darauf, dass kein versichertes Ereignis vorliege, der Schaden bereits vorher bestanden habe oder Obliegenheiten verletzt worden seien. Auch die Höhe der Regulierung ist oft streitig.

 

Typische Fälle sind:

  • Leitungswasserschaden
  • Sturm- und Hagelschaden
  • Brandschaden
  • Rückstau und Starkregen
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Schimmel nach Wasserschaden
  • Streit über Reparaturkosten
  • Kürzung wegen angeblicher Vorschäden
  • Ablehnung wegen angeblicher Obliegenheitsverletzung

 

Wichtig ist, den Schaden sorgfältig zu dokumentieren. Fotos, Gutachten, Handwerkerrechnungen, Kostenvoranschläge, Schadenmeldungen und Schriftwechsel mit dem Versicherer sollten vollständig gesichert werden.

 

Zu prüfen ist, welche Risiken versichert sind, ob Ausschlüsse greifen und ob die vom Versicherer vorgenommene Kürzung berechtigt ist.


Wenn Ihre Gebäudeversicherung nicht oder nur teilweise zahlt, sollte die Ablehnung fachanwaltlich geprüft werden.

 

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