Fehlerhafte Prozessführung durch einen Rechtsanwalt

 

Ein verlorener Prozess bedeutet nicht automatisch, dass der beauftragte Rechtsanwalt fehlerhaft gearbeitet hat. Eine Haftung kann jedoch in Betracht kommen, wenn der Anwalt entscheidende Tatsachen nicht vorgetragen, Beweise nicht angeboten oder prozessuale Möglichkeiten nicht genutzt hat.

 

Gerichtsverfahren hängen häufig von Fristen, Beweisanträgen, Schriftsätzen und rechtlicher Strategie ab. Fehler in diesen Bereichen können dazu führen, dass ein eigentlich durchsetzbarer Anspruch verloren geht oder eine unbegründete Forderung nicht abgewehrt wird.

 

Typische Prozessfehler sind:

  • entscheidender Sachvortrag unterblieben
  • Beweise nicht angeboten
  • Zeugen nicht benannt
  • falsche Anträge gestellt
  • gerichtliche Hinweise nicht beachtet
  • Fristen nicht eingehalten
  • Rechtsmittel nicht geprüft
  • Vergleich ohne ausreichende Risikoabwägung empfohlen

 

Für die Prüfung muss der ursprüngliche Prozess nachvollzogen werden. Es ist zu untersuchen, ob der Fehler für das Ergebnis ursächlich war und wie das Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten voraussichtlich ausgegangen wäre.

 

Benötigt werden Klage, Schriftsätze, gerichtliche Hinweise, Sitzungsprotokolle, Urteile, Vergleichsprotokolle und die Handakte des früheren Rechtsanwalts.


Wenn Sie vermuten, dass ein Prozess wegen anwaltlicher Fehler verloren wurde, sollte der Ablauf des Verfahrens geprüft werden.

 

[Fristversäumnis]

[Fehlerhafte Vergleichsberatung]

[Beratungsfehler]