BU-Versicherung erklärt Rücktritt oder Anfechtung

 

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert, berufen sich Versicherer häufig auf angeblich falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben im ursprünglichen Antrag. Dann erklärt der Versicherer Rücktritt, Anfechtung oder eine Vertragsanpassung.

 

Für Versicherungsnehmer ist das besonders belastend. Es geht nicht nur um die laufende BU-Rente, sondern häufig auch um die Frage, ob der Versicherungsschutz insgesamt entfällt.

 

Zu prüfen ist unter anderem:

  • Welche Gesundheitsfragen wurden tatsächlich gestellt?
  • Waren die Fragen klar und verständlich?
  • Welche Angaben wurden gemacht?
  • Gab es Beratung durch Vermittler oder Makler?
  • Waren die verschwiegenen Umstände erheblich?
  • Hat der Versicherer die gesetzlichen Fristen eingehalten?
  • Ist Rücktritt oder Anfechtung rechtlich wirksam?

 

Nicht jede unvollständige Angabe berechtigt den Versicherer automatisch, sich vom Vertrag zu lösen. Entscheidend sind die konkreten Fragen, die damalige Kenntnis des Versicherungsnehmers und die rechtliche Einordnung des Verschuldens.

 

Benötigt werden der ursprüngliche Antrag, Gesundheitsfragen, Beratungsdokumentation, ärztliche Unterlagen aus der Antragszeit, Versicherungsbedingungen und das Schreiben des Versicherers.


Wenn Ihre BU-Versicherung Rücktritt oder Anfechtung erklärt hat, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren.

 

[BU-Versicherung zahlt nicht]

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