Online-Banking-Betrug: Muss die Bank den Schaden ersetzen?

 

Nach einem Phishing-Angriff, einer manipulierten Überweisung oder einem Betrug über das Online-Banking ist der finanzielle Schaden oft erheblich. Banken lehnen eine Erstattung häufig mit der Begründung ab, der Kunde habe die Zahlung selbst freigegeben oder grob fahrlässig gehandelt.

 

Diese Bewertung sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Ob die Bank den Schaden ersetzen muss, hängt vom konkreten Ablauf ab. Entscheidend ist unter anderem, ob die Zahlung tatsächlich autorisiert wurde, welche Warnhinweise angezeigt wurden, ob das Sicherheitsverfahren ordnungsgemäß funktioniert hat und ob die Bank ungewöhnliche Vorgänge hätte erkennen müssen.

 

Typische Fälle sind:

  • Phishing per E-Mail, SMS oder Messenger
  • pushTAN- oder photoTAN-Betrug
  • angebliche Bankmitarbeiter am Telefon
  • Konto leergeräumt nach Fernzugriff auf Computer oder Smartphone
  • Kreditkartenmissbrauch
  • unberechtigte Echtzeitüberweisung
  • Betrug über Kleinanzeigen, Verkaufsplattformen oder Fake-Shops

 

Für eine Prüfung sollten Kontoauszüge, Nachrichten, Screenshots, E-Mails, SMS, Push-Mitteilungen und der gesamte Schriftwechsel mit der Bank gesichert werden. Wichtig ist außerdem, den Schaden möglichst schnell der Bank und gegebenenfalls der Polizei zu melden.

 

Die Kanzlei Ermel prüft für Mandanten aus Gießen, Wetzlar, Marburg, dem Wetteraukreis und Mittelhessen, ob Erstattungsansprüche gegen die Bank bestehen.

 

Wenn Ihre Bank nach einem Online-Banking-Betrug die Erstattung verweigert, lassen Sie den Fall fachanwaltlich prüfen.

 

[zurück zum Bankrecht]

[Rechtsschutzversicherung verweigert Deckung]