Fehlerhafte Beratung bei einem Vergleich

 

Viele Rechtsstreitigkeiten enden durch Vergleich. Ein Vergleich kann sinnvoll sein, wenn dadurch Kosten, Zeit und Risiken begrenzt werden. Er kann aber auch nachteilig sein, wenn der Mandant nicht ausreichend über Chancen, Risiken und wirtschaftliche Folgen aufgeklärt wurde.

 

Ein Rechtsanwalt muss den Mandanten vor einem Vergleich in die Lage versetzen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Dazu gehört eine realistische Einschätzung der Prozessaussichten, der Beweislage, der Kosten und der wirtschaftlichen Konsequenzen.

 

Typische Probleme sind:

  • Vergleich wurde unter Zeitdruck empfohlen
  • Risiken wurden übertrieben oder verharmlost
  • wirtschaftliche Folgen wurden nicht erklärt
  • Ansprüche wurden ohne ausreichenden Grund aufgegeben
  • Gegenansprüche wurden nicht berücksichtigt
  • steuerliche oder versicherungsrechtliche Folgen wurden nicht bedacht
  • Rechtsschutz- oder Kostenfragen blieben ungeklärt

 

Nicht jeder ungünstige Vergleich begründet eine Haftung. Entscheidend ist, ob der Anwalt pflichtgemäß beraten hat und ob der Mandant bei richtiger Beratung eine andere Entscheidung getroffen hätte.

 

Benötigt werden Vergleichsentwurf, Sitzungsprotokoll, Schriftwechsel, gerichtliche Hinweise, Kosteninformationen und die Unterlagen zum ursprünglichen Verfahren.


Wenn Sie einen Vergleich geschlossen haben und sich falsch beraten fühlen, kann geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.

 

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