Fehlerhafte Anlageberatung: Schadensersatz bei Anlageverlusten

 

Wer Geld anlegt, verlässt sich häufig auf die Beratung einer Bank, Sparkasse, eines Finanzberaters oder Anlagevermittlers. Kommt es später zu Verlusten, stellt sich die Frage, ob die Anlage ordnungsgemäß empfohlen wurde.

 

Eine Beratung kann fehlerhaft sein, wenn Risiken verharmlost, Kosten verschwiegen oder persönliche Anlageziele nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Auch fehlende Hinweise auf Provisionen, Laufzeiten, eingeschränkte Verfügbarkeit oder Totalverlustrisiken können rechtlich bedeutsam sein.

 

Typische Fälle sind:

  • geschlossene Fonds
  • Immobilienfonds
  • Schiffsfonds
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Zertifikate
  • Nachrangdarlehen
  • Anleihen
  • riskante Altersvorsorgeprodukte
  • Kapitalanlagen mit angeblich sicheren Renditen

 

Entscheidend ist, ob die empfohlene Anlage zu den persönlichen Zielen, der Risikobereitschaft und der wirtschaftlichen Situation des Anlegers passte. Wer eine sichere Altersvorsorge wollte, durfte beispielsweise nicht ohne klare Aufklärung in ein hochriskantes Produkt vermittelt werden.

 

Für die Prüfung sind Beratungsprotokolle, Zeichnungsscheine, Prospekte, Produktinformationen, Kontoauszüge, Schriftwechsel und eigene Notizen zur Beratung wichtig.


Wenn Sie durch eine Kapitalanlage Geld verloren haben, sollte geprüft werden, ob Beratungsfehler vorliegen und Schadensersatzansprüche bestehen.

 

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