Eine Rechtsschutzversicherung soll helfen, rechtliche Ansprüche ohne unkalkulierbares Kostenrisiko durchzusetzen. Verweigert der Versicherer die Deckungszusage, stehen Versicherungsnehmer häufig vor der Frage, ob sie ihr Anliegen dennoch weiterverfolgen können.
Ablehnungen werden häufig begründet mit:
Ob die Ablehnung berechtigt ist, hängt von den Versicherungsbedingungen und dem konkreten Rechtsschutzfall ab. Wichtig ist insbesondere, wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist und welches Ereignis den Streit ausgelöst hat.
Gerade bei Streitigkeiten mit Banken, Versicherungen oder früheren Rechtsanwälten kann eine Deckungszusage entscheidend sein, um Ansprüche wirtschaftlich sinnvoll verfolgen zu können.
Für die Prüfung sind Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Deckungsanfrage, Ablehnungsschreiben, Schriftwechsel und Unterlagen zum eigentlichen Ausgangsfall erforderlich.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt, kann geprüft werden, ob die Begründung rechtlich tragfähig ist.
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