Nach einem schweren Unfall erwarten Versicherte Leistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung. Streit entsteht häufig, wenn der Versicherer eine Invalidität nicht anerkennt, den Invaliditätsgrad zu niedrig bewertet oder sich auf Fristen beruft.
Die private Unfallversicherung folgt eigenen vertraglichen Regeln. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen, ärztliche Feststellungen, Fristen und die konkrete Auswirkung der Unfallfolgen.
Typische Streitpunkte sind:
Nicht jede Einschätzung des Versicherers muss akzeptiert werden. Gerade bei Dauerschäden, Bewegungseinschränkungen oder komplexen Verletzungsfolgen kann eine genaue Prüfung der medizinischen und rechtlichen Grundlagen erforderlich sein.
Benötigt werden Versicherungsschein, Bedingungen, Unfallmeldung, ärztliche Unterlagen, Gutachten, Bescheide, Fotos und der Schriftwechsel mit dem Versicherer.
Wenn Ihre Unfallversicherung Leistungen ablehnt oder den Invaliditätsgrad zu niedrig bewertet, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
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