Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass ein Rechtsanwalt sie zutreffend und vollständig über ihre rechtlichen Möglichkeiten, Risiken und wirtschaftlichen Folgen informiert. Geschieht dies nicht, kann ein Beratungsfehler vorliegen.
Nicht jede ungünstige Entwicklung ist automatisch ein Anwaltsfehler. Eine Haftung kommt aber in Betracht, wenn der Anwalt rechtlich relevante Punkte nicht geprüft, unzutreffende Auskünfte erteilt oder den Mandanten nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt hat.
Typische Fälle sind:
Für einen Schadensersatzanspruch muss geprüft werden, wie sich der Mandant bei richtiger Beratung entschieden hätte und ob dadurch ein finanzieller Schaden vermieden worden wäre.
Benötigt werden Schriftwechsel, Beratungsnotizen, Vertragsunterlagen, gerichtliche Dokumente, Rechnungen und möglichst die vollständige Handakte des früheren Rechtsanwalts.
Wenn Sie vermuten, durch einen früheren Rechtsanwalt falsch beraten worden zu sein, kann eine unabhängige Prüfung sinnvoll sein.
[Fehlerhafte Prozessführung]
[Fehlerhafte Vergleichsberatung]
[Verjährung]
