Urheber- und Wettbewerbsrecht


Der gewerbliche Rechtsschutz ist eine sinnvolle Sache! Er wird jedoch häufig missbraucht um "böse" Mitbewerber bzw. angebliche Verletzer zu "schröpfen".

 

Sinn des Urheberrechts ist es geistige Werke zu schützen. Insbesondere geistig arbeitende Berufsgruppen und Künstler haben es schwer Ihre Werke zu schützen. Der Zeitgeist hat es sich auf die Fahnen geschrieben geistige oder gestaltende Arbeit nicht wertzuschätzen. Dem Schutz dieser Berufsgruppen und deren Werken habe ich mich verschrieben. Jedoch müssen die Ansprüche sorgfältig geprüft werden, denn nur wenn sie berechtigt sind und auch nachgewiesen werden können sind sie erfolgreich durchsetzbar.

 

Sind Sie wegen einer Behaupteten Urheberechts- oder Wettbewerbsverletzung abgemahnt worden und fragen Sie sich warum? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen. Nur wenn der gemachte Vorwurf zutreffend ist und auch die Rechtsprechung einen Anspruch zubilligt gibt es einen Unterlassungsanspruch. Nur in diesem Fall muß die Wiederholungsgefahr durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden. Da die Streitwerte in diesen Angelegenheiten erheblich sind und auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung die für jeden Fall der Zuwiderhandlung einen vertraglichen Zahlungsanspruch begründet ist es wichtig zu wissen wie man sich verhalten soll. Ich zeige Ihnen die Reaktionsmöglichkeiten, so daß Sie berechtigte Ansprüche anerkennen und Ihr Verhalten entsprechend verändern können oder aber den unberechtigten Ansprüchen entgegentreten können.