Kapitalmarktrecht


Im Bereich des Kapitalmarktrechts betreue ich Kapitalanleger und institutionelle Investoren bei den Fragen die sich im Bereich Kapitalmarktrecht stellen.

 

Ich prüfe, ob relevante Verstöße gegen die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes vorliegen, Pflichtverletzungen bei Ad-hoc-Mitteilungen oder Verstöße gegen die Vorschriften gegen den Insiderhandel vorliegen. Ich begleite Ihre Rechtsfragen im Bereich der Schnittstellen des Kapitalmarktrechts zum Aktienrecht, dort insbesondere die Fragen der Pflichtverletzungen beim Going-Public, Listing, den Fragen der Kapitalerhöhung mit und ohne Bezugsrechtsausschluß, den Fragen des Delisting bzw. Going-Private.

 

Ich berate meine Mandanten diesbezüglich im Vorfeld von Hauptversammlungen, nehme mit oder für meine Mandanten Hauptversammlungstermine wahr. Stelle dort Anträge und verfolge die Ansprüche meiner Mandanten sodann außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren.