Im Rahmen des Kreditrechts stellt sich für die Kreditinstitute immer wieder die Frage der Absicherung der Kredite. Hier bieten sich für die Kreditinstitute vielerlei Möglichkeiten der Kreditsicherung z. B. die Abtretung von Forderungen aus Verträgen, die Verpfändung von Guthaben, die Hereingabe einer Bürgschaft oder eines Grundpfandrechtes, etc.
In diesem Bereich ist zu unterscheiden zwischen einer Sicherheit des Kreditnehmers selbst und einer sogenannten Drittsicherheit.
Im Bereich der Kreditsicherheiten - insbesondere der Drittsicherheiten - ist es uns schon oftmals gelungen, die Drittsicherheitsgeber (Bürgen, Grundschuldbesteller, etc.) aus ihrer Verpflichtung heraus zu lösen.
Ansatzpunkte hierbei sind insbesondere die sittenwidrige Überforderung naher Angehöriger, Formvorschriften, Widerrufsrechte oder schlicht die Verjährung der Forderung.
Alexander Ermel
-Rechtsanwalt
-Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-Fachanwalt für Versicherungsrecht
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