Im Bereich der neuen Medien schlägt das Imperium nun zurück. Sowohl Inhaber von Rechten, als auch vermeintliche Inhaber von Rechten machen mobil. Viele unserer Mandanten haben mittlerweile „Post vom Anwalt“ erhalten.
Vorgeworfen wird unseren Mandanten regelmäßig, dass sie Bilder vervielfältigt haben sollen. So z.B. sollen in einem Fall Bilder von einer anderen Internetdomain heruntergeladen worden sein. Die Bilder sollen dann zu Werbezwecken beim Online-Auktionshaus e-Bay zu Werbezwecken eingestellt worden sein.
In einem anderen Fall wurde einer unserer Mandanten von der Kanzlei Dr. Winterstein abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert. Er soll angeblich ein gefälschtes Ed Hardy-T-Shirt über e-Bay verkauft haben. Hier stellte sich nach unseren Ermittlungen heraus, dass der Mandant ein echtes T-Shirt über e-Bay erwarb und die Informationen der Gegenseite unzutreffend waren. Unser Mandant erwägt nun selbst rechtliche Schritte gegen den Rechtinhaber, um seine Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
Anderen Mandanten wird vorgeworfen über sog. Peer-to-Peer-Netzwerke Spiele, Software, Musik oder Filme getauscht zu haben. Auch hier werden teilweise erhebliche Summen als Schadenersatz gefordert. Dem sind wir entgegengetreten, denn die Gegenseite ist darlegungs- und beweisbelastet. Können die Inhaberschaft der Rechte und die Verletzungshandlungen nicht nachgewiesen werden, besteht kein durchsetzbarer Anspruch. Immer mehr Gerichte stellen höhere Hürden auf, die es für die Abmahnenden zu überwinden gilt.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Nur wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Unterschreiben Sie nicht vorschnell die oftmals zu weit gehenden Unterlassungserklärungen der abmahnenden Rechtsanwälte. Eine solche Unterlassungserklärung hat weitreichende Konsequenzen. Diese sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.
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