Am 08.04.2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Weserbank AG in Bremerhaven geschlossen. Wörtlich ließ die BaFin verlautbaren, dass sie : „ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). habe“Grund für die Anordnung des Moratoriums sei Überschuldung.
Die Ansicht der BaFin, dass es sich um eine nicht der Bankenkrise zuzuschreibende Zahlungsunfähigkeit handele, vielmehr eine schlechte Geschäftsführung schuld an der Misere sein könnte, bestritt der Vorstand der Weserbank AG.
Die Weserbank AG ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Es steht zu vermuten, dass die Kundengelder damit ausreichend gesichert sind. Die entsprechenden Forderungen sollten jedoch rechtzeitig bei den Entschädigungseinrichtungen angemeldet werden. Nur dann ist der Ersatz der erlittenen Schäden sichergestellt.
Am 16.04.2008 hat die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt. Damit können betroffene Kunden der Weserbank AG Entschädigungsansprüche anmelden.
Sollten die Entschädigungseinrichtungen trotz entsprechender Anmeldung die Auszahlung verzögern oder gar verweigern, sollten Sie einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Beantwortung von Rechtsfragen zur Seite.