Schadenersatzansprüche wegen Empfehlung von Lehman Brothers-Produkten?

Kapitalanleger, die von Ihrem Anlageberater Produkte der US-Investment-Bank Lehman Brothers empfohlen bekamen, können unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen Ihren Anlageberater oder Ihre Bank geltend machen.

 

Die Mißstände bei Lehman Brothers zeigten sich bereits seit einiger Zeit. Nach Ansicht einzelner Rechtsanwälte und Autoren in der Presse schon seit Anfang 2008. Jedenfalls führte die Situation im amerikanischen Bankenbereich dazu, daß eine Empfehlung von Produkten der US-Investmentbank Lehman Brothers ein extrem hohes Risiko bargen.

 

Anlageberater müssen sich über das Anlageprodukt umfassend informieren. Treten negative Berichterstattungen in der Presse zutage oder verschlechtert sich das Umfeld, müssen sie den Kunden darüber informieren und notfalls konkrete Warnungen aussprechen.

 

Kannte also ein Anlageberater die Gefahr, die mit einem konkreten Anlageprodukt oder dem Anbieter einhergingen und klärte er den Anleger hierüber nicht auf oder empfahl er ein Produkt, so wäre ein Schadenersatzanspruch denkbar. Vertrat der Anlageberater ein Kreditinstitut, dann haftet dieses, sofern es sich das Handeln des Anlageberaters zurechen lassen muß.

 

Ein solches schuldhaftes Verhalten könnte entweder in der Empfehlung des Erwerbs von Aktien, Optionsscheinen, Genusscheinen, Anleihen oder ähnlichen von Lehman Brothers ausgegebenen Produkten liegen. Nach der Stellung des Antrages nach "Chapter 11" des US Code, ist nämlich der Vertragspartner Lehman-Brothers zahlungsunfähig.

 

Neue Möglichkeiten ergeben sich nun durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH). Zum einen haben Banken regelmäßig nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen aufgeklärt, zum anderen sind die Ansprüche sicherheitsorientierter Kunden nicht ausreichend durch die Einlagensicherung gesichert.

Ein Schadenersatzanspruch würde auf Befreiung von einer Verbindlichkeit oder aber auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen lauten. Erste Schadenersatzansprüche wurden schon erfolgreich und außergerichtlich von uns durchgesetzt.

 

Wir prüfen derzeit Ansprüche unserer Mandanten. Lassen Sie Ihre Ansprüche von auf Kapitalanlagen spezialisierten Rechtsanwälten prüfen. Nur so können Sie herausfinden, ob eine Möglichkeit besteht Schadenersatz zu erlangen.

Alexander Ermel
Rechtsanwalt
MESCHKAT & NAUERT Rechtsanwälte
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Deutschland
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