COBOLD 62 Anleihe

Erstes Kreditinstitut erkennt vorgerichtlich Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Co­bold 62-Anleihe an.

 

rechtsanwalt Ermel hat das erste Kreditinstitut von einer Falschberatung im Hin­blick auf eine von der Lehmann Brothers-Pleite betroffenen Cobold 62-Anleihe der ge­nos­sen­schaft­li­chen DZ Bank überzeugt.

 

In unserem Fall wurden den Mandanten, die konservative Anleger waren, von der An-lage­be­ra­te­rin Cobold-Anleihen der DZ Bank empfohlen.

 

Die Mandanten wollten ursprünglich eine konservative - werterhaltende - Kapitalanlage, wie Pfand­brie­fe oder Wachstumssparen, zeichnen.

 

Die Anlageberaterin erklärte den Kunden, dass am Ende der Laufzeit der Cobold 62-Anleihe die­se 100 % ihres eingesetzten Kapitals wieder zurückbekommen würden. Dies entspricht nicht der Ausgestaltung der Cobold 62-Anleihe. Dort tragen Anleger nämlich das Ausfallrisiko ein­zel­ner der Anleihe zugrunde liegender Unternehmen.

 

Über dieses Totalausfallrisiko wurden die Kunden in der Regel nicht aufgeklärt. Wenn auf­ge­klärt wurde, wurde das Risiko verharmlost, da es sich bei den in der Anleihe bezogenen Un­ter­neh­men um große Unternehmen handelte.

 

Das Risiko, das mit einer solchen Anlage verbunden ist, ist für Anleger in der Regel nicht über­schau­bar.

 

Auch betroffene Anleger sollten beachten, dass die kurze Verjährungsfrist des Wert­pa­pier­han­dels­ge­set­zes (§ 37 a WPHG) lediglich 3 Jahre ab Falschberatung beträgt.

 

Neue Möglichkeiten ergeben sich nun durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH). Zum einen haben Banken regelmäßig nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen aufgeklärt, zum anderen sind die Ansprüche sicherheitsorientierter Kunden nicht ausreichend durch die Einlagensicherung gesichert.

 

Ein Schadenersatzanspruch würde auf Befreiung von einer Verbindlichkeit oder aber auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen lauten. Erste Schadenersatzansprüche wurden schon erfolgreich und außergerichtlich von uns durchgesetzt.

 

Lassen Sie Ihre Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen.

Alexander Ermel
Rechtsanwalt
MESCHKAT & NAUERT Rechtsanwälte
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Deutschland
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